Erblindung im höheren Lebensalter – Hilfen und Rehabilitation

Sehbehinderung und Erblindung
im höheren Lebensalter

von Karl Matthias Schäfer

1. Problemfeld und Definitionen

Liest oder hört man durch die Medien von sehbehinderten und blinden Menschen, so betrifft dies meistens junge Menschen, die unter Einsatz modernster technischer Hilfsmitttel im Berufsleben ihren Mann oder ihre Frau stehen. Seit Beginn der organisierten Blindenbildung vor ca. 200 Jahren galten die Bemühungen zur Rehabilitation von sehbehinderten und blinden Menschen fast ausschließlich der jungen Generation. Erst in den letzten Jahren rückte die größte Gruppe der blinden und sehbehinderten Menschen, die Senioren, in den Mittelpunkt der Bemühungen um Rehabilitation. Nach schätzungen der Blinden- und Sehbehindertenverbände erblinden 2/3 aller blinden Menschen erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres.

Genaue Zahlen sind in diesem Bereich nicht ermittelbar,denn das Auftreten schwerer Sehbeeinträchtigungen im höheren Lebensalter wird oft als zum „normalen“ Alternsprozess zugehörig angesehen. Durch Unkenntnis von Ärzten, Angehörigen und Pflegepersonal in Seniorenheimen werden die Betroffenen und ihre Angehörigen oft nicht über mögliche Hilfen informiert.

Während Rehabilitationsangebote z. B. für Schlaganfallpatienten nahezu selbstverständlich sind, fehlt hinsichtlich entsprechender Angebote für im Alter erblindete und sehbehinderte Menschen bislang die finanzielle Grundlage und das Bewusstsein. Darüber hinaus gibt es außer in Bayern kaum flächendeckende Beratungs und Trainingsangebote.

2. Besonderheiten sehbehinderter und blinder Senioren

Die meisten stark sehbeeinträchtigten Menschen werden also in einer Lebensphase mit der Sehschädigung konfrontiert, in der die Kompensation durch die anderen Sinne nicht mehr so flexibel und in dem Maße möglich ist, wie bei von Geburt an blinden oder sehbehinderten Menschen. Zusätzliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, wie Einschränkungen des Tastsinnes durch lebenslange schwere Arbeit, altersbedingte Hörbeeinträchtigungen etc. führen zu erheblichen Einschränkungen im Alltag und erschweren die Anpassung an die Erfordernisse einer Sehbeeinträchtigung. Neben weiteren möglichen körperlichen oder Sinneseinschränkungen kann auch das soziale Umfeld der Betroffenen durch diskriminierendes Verhalten bzw. Unwissenheit bezogen auf Alter und Sehschädigung zusätzliche Probleme verursachen. So werden die Betroffenen oft als völlig hilflos bis zur Unzurechnungsfähigkeit angesehen und dementsprechend auch behandelt. Dinge werden für sie und über ihren Kopf hinweg entschieden und für sie erledigt. Sie werden völlig aus der Verantwortung für sich und ihre Familie entlassen. Kaum jemand bringt die Geduld und Zeit für präzise Beschreibungen auf, die für Blinde und Sehbehinderte notwendig sind, um sich in ihrer Umwelt zurecht finden zu können.

Geht die sehgeschädigte Person beispielsweise mit Begleitung zum Arzt, einkaufen usw. wird oft anstatt des Betroffenen die Begleitperson angesprochen: „Welche Kleidergröße hat sie?“ „Wann hat er die Beschwerden zum erstenmal gehabt?“ „Will sie sich setzen?“.

Aufgrund derart diskriminierenden Verhaltens werden selbst vor Eintritt der Behinderung sehr lebenslustige und zugängliche Menschen plötzlich mürrisch, verschlossen oder auch aggressiv.

Wie ältere sehgeschädigte Menschen den Verlauf ihrer Sehschädigung und die hierdurch entstehenden Probleme erleben und bewältigen, ist von verschiedenen Bedingungsfaktoren abhängig. Dabei spielen eine Rolle (vgl. Merte u. a. 1995, S. 580 f):

die jeweiligen Krankheitssymptome des Auges;
der Erblindungsmodus;
das Vorhandensein weiterer Beeinträchtigungen;
die Gesamtkonstitution;
die geistige Flexibilität;
das Selbstbewusstsein des Einzelnen;
das Alter;
– die Konzentrationsfähigkeit;
das Verständnis und die Akzeptanz des sozialen Umfelds;
das eigene Verständnis von Behinderung.

Aufgrund der beschriebenen Einflussfaktoren sollte bei der Unterstützung älterer Menschen zwischen dem objektiven augenärztlichen Befund und der subjektiven Sehleistung unterschieden werden. Der objektive Befund bezeichnet das medizinisch diagnostizierbare Sehvermögen. Subjektive Sehleistung bezieht sich auf das, was der Betroffene aufgrund der oben beschriebenen Einflussfaktoren durch geschicktes Ausnutzen seines verbliebenen Sehvermögens unter Einbeziehung der anderen Sinne noch anfangen kann. So fühlt sich der eine Betroffene fast blind, weil er in seiner Orientierung stark verunsichert ist, was oft Angst und Panik auslöst. Er ist unkonzentriert und kann deshalb seine verbliebenen Sinne zur Kompensation nicht optimal ausnutzen. Ein anderer, der schon immer ein gutes Orientierungsvermögen hatte, kann sich besser konzentrieren und reimt sich mit Hilfe seines Vorstellungsvermögens einiges zusammen und kann seine anderen Sinne entsprechend optimal zur Kompensation nutzen. So kann der Eindruck entstehen, dass er mit seinem verbliebenen Sehvermögen mehr anfangen kann als dies nach medizinischen Befunden möglich erscheint.

Bei einigen Augenerkrankungen beeinflusst die jeweilige Tagesform die Möglichkeiten der Ausnutzung des Sehrestes: Schwankungen der Konzentrationsfähigkeit oder unterschiedliche Lichtverhältnisse führen dazu, dass alltägliche Verrichtungen, die am Vortag noch problemlos bewältigt werden konnten, heute nicht mehr durchführbar sind, am nächsten Tag aber wieder gelingen.

Dies bereitet sehgeschädigten Menschen gerade im Zusammenleben mit ihren sehenden Mitmenschen oft Probleme, da Angehörige, Freunde etc. oft nicht verstehen können, dass die sehgeschädigte Person heute Hilfe bei Verrichtungen benötigt, die ihr gestern noch gut allein gelungen sind. Dies kann von den Angehörigen als Bequemlichkeit oder Schikane empfunden werden. Daher haben die medizinischen und gesetzlichen Definitionen von Blindheit und Sehbehinderung in der alltäglichen Arbeit mit älteren sehgeschädigten Menschen nur zweitrangige Bedeutung.

Sehr unterschiedliche Auswirkungen auf das subjektive Sehvermögen hat die Art, wie die Sehschädigung eintritt (Erblindungsmodus). Es spielt eine wesentliche Rolle, ob jemand von einer progressiven Verschlechterung der Sehfähigkeit betroffen ist, die langsam zur völligen Erblindung führt, oder ob er durch einen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung unerwartet in seiner Sehfähigkeit stark beeinträchtigt wird.

Während im mittleren Lebensalter bei den fortschreitenden Augenerkrankungen v. a. die Retinitis Pigmentosa eine wichtige Rolle spielt, bekommt bei den älteren Menschen neben Glaukom und Katarakt, die bedingt operabel sind, die altersbedingte Makuladystrophie bzw. das Makulaödem eine immer größere Bedeutung. Sie führen – im Gegensatz zur Retinitis Pigmentosa – zwar nicht zur völligen Erblindung, verursachen im Endstadium jedoch eine gravierende Sehbeeinträchtigung.

Ist das Wissen über die fortschreitende Sehschädigung für den Einzelnen auch grausam, so liegt in solchen Fällen jedoch die Chance, sich vorab mit einigen Problemen auseinanderzusetzen. Es ist möglich, sich auf die Situation nach der völligen Erblindung einzustellen. Durch eigene Ideen und mit Unterstützung von Fachleuten können die Betroffenen individuelle Techniken zur Bewältigung alltäglicher Verrichtungen entwickeln und erlernen (Merte u. a. 1995, S.586).

Schwieriger ist die Bewältigung bei Menschen, die innerhalb weniger Tage oder Wochen von einer extremen Sehverschlechterung bis hin zur völligen Erblindung betroffen sind. Ursachen hierfür sind: Unfälle, Tumorerkrankungen im Sehnervbereich, unerwartet auftretende irreparable Netzhautablösung, Schlaganfall oder Erkrankungen, die Durchblutungsstörungen im Sehnervbereich auslösen. Diese Menschen können innerhalb weniger Tage selbst einfachste alltägliche Verrichtungen nicht mehr ohne fremde Hilfe durchführen (vgl. Merte u. a. 1995, S. 586 f).

Ein in der Öffentlichkeit wenig bekanntes Problem für Neuerblindete kann das Auftreten von „Phantombildern“ darstellen. Hierbei handelt es sich um Bilder von Menschen oder Gegenständen, die plötzlich vor dem geistigen Auge entstehen.

Menschen, die aufgrund blindheitsbedingter Isolation von solchen extremen „Tagträumen“ befallen werden, erschrecken, zweifeln an ihrem Verstand und trauen sich häufig nicht, anderen Menschen davon zu erzählen. Sowohl der Betroffene selbst als auch seine Mitmenschen können sich dieses Phänomen meist nicht erklären. Gerade alten Menschen können derartige Erscheinungen leicht als beginnende Demenz ausgelegt werden.

Senioren, die in ein Altenwohnheim oder zu Verwandten ziehen, leiden verstärkt unter räumlicher Desorientierung. Sie brauchen deshalb besonders viel geduldige Unterstützung bei der Beschreibung und Erarbeitung der wichtigsten Wege in der neuen Umgebung. In ihrer Vorstellung ist immer noch die altvertraute Umgebung verankert, in der sie sich bis zu ihrem Umzug aufgehalten haben.
Für jeden neuerblindeten Menschen ist es schon schwer, sich in den eigenen vier Wänden wieder orientieren zu können. Man kann sich also vorstellen, welche Mühe, Zeit und Konzentration es kostet, sich in einer fremden Umgebung wenigstens einige ganz grundlegende Orientierungspunkte zu erarbeiten. Mitunter haben die Betroffenen auch das Gefühl, dass sie plötzlich schlechter sehen können, da sie in der fremden Umgebung größere Orientierungsprobleme haben.

Angehörige, Berater, Ärzte und Pflegepersonal sollten nie das Sehvermögen von sehbeeinträchtigten alten Menschen beurteilen oder vergleichen, bevor sie ausreichende Informationen über das Krankheitsbild und die Lebensumstände der späterblindeten Person haben; wichtig ist eine genaue Kenntnis der Vorgeschichte und der Krankheitssymptome.
Daraus kann eine relativ realistische Einschätzung der Möglichkeiten und Grenzen des Betroffenen gewonnen werden.

3. Schlussfolgerungen

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sehgeschädigten Senioren die gleichen Rehabilitationsangebote zur Verfügung stehen müssen wie jungen sehgeschädigten Menschen. Allerdings müssen Angebote wie Sehresttraining, Orientierungs und Mobilitätstraining (O&M) und Training lebenspraktischer Fertigkeiten (LPF) noch mehr als bei jüngeren Rehabilitanden auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Entsprechende Hilfsmittel sollten bezüglich ihrer Bedienbarkeit so ausgewählt werden, dass auch ältere Menschen, die nicht mehr bereit oder in der Lage sind, sich mit technischen Neuerungen auseinanderzusetzen, diese Geräte bedienen können. Zu berücksichtigen sind vor allem zusätzliche Behinderungen und der Umstand, dass viele ältere Menschen und besonders Hochbetagte – nicht mehr so flexibel sind und nicht mehr in dem Umfang lernen können oder wollen wie jüngere Menschen.

Umfassende Rehabilitationsmaßnahmen für Blinde und Sehbehinderte, die als Hauptelemente ein Orientierungs- und Mobilitätstraining und das Training lebenspraktischer Fertigkeiten enthalten, sollten in jedem Fall nur von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden.
Am Anfang sollte grundsätzlich eine kompetente Sehrestberatung durchgeführt werden, bei der überprüft wird, wie durch den Einsatz von Sehhilfen (Monokulare, Lupen, Bildschirm-Lesegeräte etc.), dem Betroffenen der Alltag erleichtert werden kann.

4. Praktische Tipps

Im Folgenden möchte ich einige Möglichkeiten beschreiben, die sehbehinderten und blinden Senioren sowohl bei häuslicher Pflege als auch im Altenwohnheim den Alltag erleichtern können. Sie sind als „erste Hilfe“ zu verstehen und machen Rat und Unterstützung durch Fachleute nicht entbehrlich.

4.1. Rechtliche Aspekte

Auch und gerade ältere Menschen sollten die Rechte, die blinde und sehbehinderte Personen haben, wahrnehmen und ausschöpfen. Wenn sie behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind, Behördengänge auszuführen oder Anträge auszufüllen, sollten Angehörige und Pflegepersonen sie dazu ermutigen und ihnen die notwendige Hilfestellung leisten. Von der Beantragung des Schwerbehindertenausweises über Landeshilfe für Blinde und Sehbehinderte und das Pflegegeld bis zur Steuerermäßigung, die auch von Angehörigen geltend gemacht werden kann, bietet unsere Gesellschaft zahlreiche Hilfen, die zur erfolgreichen Lebensbewältigung trotz Sehschädigung beitragen können. Rat und Hilfe erhalten die Betroffenen und ihre Angehörigen bei den Blinden- und Sehbehindertenvereinen sowie bei Beratungsstellen für Behinderte

4.2 Orientierung und Mobilität

Auch bekannte Räumlichkeiten müssen neu erarbeitet werden. Es ist wichtig, dass auffällige Gegenstände und Möbel, die für den Betroffenen leicht zu ertasten sind, immer an der gleichen Stelle vorgefunden werden. Um zu lernen, sich in einem Raum zu orientieren, muss eine neuerblindete Person an den Wänden bzw. an den Möbeln entlang gehen. Dabei sollte viel Zeit darauf verwendet werden, die Gegenstände abzutasten und zu identifizieren, um sich danach an die Reihenfolge zu erinnern. Beispiel: („das ist der Fernsehsessel, danach muss also der Wohnzimmerschrank kommen!“).

Sind mehrere gleichartige Türen im Raum, sollte man sie verschieden kennzeichnen die wichtigste erhält z.B. ein an der Klinke befestigtes Tuch, ein Glöckchen oder gut fühlbare Klebestreifen.

Bei Menschen mit extremen Orientierungsdefiziten sollten Kopf- und Fußende des Bettes unterschiedlich gekennzeichnet und, wenn möglich, wenigstens der Weg zur Toilette erarbeitet werden. Bei Bedarf sollte ein gut tastbarer Handlauf an den Wänden im Flur angebracht werden.
Dies kann auch in Form einer dicken Schnur oder eines deutlich fühlbaren Klebestreifens geschehen. Derart wichtige Wege müssen frei von Hindernissen wie Möbeln und anderen Gegenständen sein.

Der Betroffene sollte ermutigt werden, sich zumindest innerhalb seines Wohnbereiches möglichst frei zu bewegen. Beim Gehen entlang einer Wand tastet die blinde Person mit dem Knöchel der der Wand zugewandten Hand etwas voraus. Ist die Wand rauh verputzt, hält man mit der Oberfläche der Fingernägel Kontakt zur Wand, um Hautabschürfungen zu vermeiden. Ist der Betroffene zu Beginn unsicher, unterstützt man ihn durch leichtes Halten am anderen Arm oder reicht ihm einen Stützstock.

Wird eine blinde Person geführt, so fasst sie ihre Begleitperson am Ellenbogen an oder hängt sich ein. Der Geführte ist so immer einen halben Schritt hinter dem Führenden. Der Führende sollte die blinde Person nie vor sich her schieben, da dies zu Verunsicherung führt.

Beim Bücken sollte der Oberkörper nicht mit dem Kopf voran gebeugt werden. Wenn der ältere Mensch noch dazu in der Lage ist, sollte er dazu in die Hocke gehen; beim Aufstehen hält man eine Hand vor die Stirn, um Verletzungen zu vermeiden. Beim Durchqueren eines Zimmers hält die sehgeschädigte Person einen Arm quer vor den Körper, um nicht unerwartet an Tische, Stühle oder andere Einrichtungsgegenstände zu stoßen. Ist mit offenen Fenstern oder Schranktüren zu rechnen, wird ein Arm quer vor die Stirn gehalten.

4.3 Kommunikation

Kommt man zu einem blinden Menschen ins Zimmer, sollte man stets seinen Namen nennen. Verlässt man den Raum oder ist vorübergehend nicht ansprechbar, sollte man es ebenfalls ankündigen. Lässt man einen erblindeten Menschen unterwegs einen Moment alleine, ist darauf zu achten, ihm einen Anhaltspunkt, z. B. einen Tisch, ein Geländer o. ä. zu zeigen.

4.4 Lebenspraktische Fähigkeiten

Um der erblindeten Person zu beschreiben, wo sich welches Nahrungsmittel auf einem Teller befindet, stellt man sich den Teller in Form des Ziffernblattes einer Uhr vor. So kann man z.B. genau beschreiben: Das Fleisch befindet sich unten, zwischen sechs und acht Uhr, das Gemüse liegt zwischen zehn und zwölf Uhr, usw. Die neuerblindete Person sollte dazu ermutigt werden, weiter zwei Besteckteile zu verwenden. Hierbei können auch ungewöhnliche Methoden wie z. B. das Essen mit Gabel und Löffel praktiziert werden. Weiche Gerichte, wie Sahnetorte kann man z. B. auch mit Kuchengabel in der einen und Teelöffel in der anderen Hand essen. Der Kuchen wird dabei mit dem Teelöffel auf die Gabel geschoben. Sind Einschränkungen der Feinmotorik vorhanden, kann auch der Zeigefinger einer Hand zu Hilfe genommen werden.

4.5 Hilfsmittel

Zur Zeit gibt es nur wenige Blindenhilfsmittel, die die Bedürfnisse gerade von im Alter erblindeten Menschen erfüllen. Die einschlägigen Artikel sind überwiegend für jüngere Menschen mit gutem Tastvermögen entwickelt. Eines der wichtigsten Hilfsmittel für den Alltag sind sprechende Uhren, die inzwischen recht preiswert in einigen Kaufhäusern angeboten werden. Auch sprechende Küchen- oder Personenwagen, Fieberthermometer, Blutzuckermessgeräte, elektronische Tropfenzähler zur Medikamentendosierung, Handys mit extra großen Tasten, Großtastentelefone, elektronische Vergrößerungshilfen und vieles mehr sind bei Hilfsmittelverkaufsstellen für Sehgeschädigte erhältlich. Dort werden auch tastbare Klebepunkte, mit denen z.B. die Skalen von Mikrowellenherden und anderen Geräten gekennzeichnet werden können, verkauft. Als weitere wichtige Hilfsmittel sind Telefone mit extragroßen Tasten, die in jedem Telefonladen erhältlich sind, zu nennen.

Wenn der Betroffene noch in der Lage ist, einen Cd-Playerzu bedienen, oder dies zu erlernen, ist ein Diktiergerät zum Aufsprechen von Notizen sinnvoll. Ebenso kann die Mitgliedschaft in einer Blindenhörbücherei, die blinde Menschen kostenlos mit Hörbüchernoder Zeitschriften beliefern, empfohlen werden.

Die in diesem Beitrag aufgeführten Unterstützungsmaßnahmen und Hilfsmittel für im höheren Alter erblindete Menschen stellen nur einen kleinen Teil der vorhandenen Möglichkeiten dar. In jedem Fall sollte Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe am Ort oder zu einer entsprechenden Beratungsstelle für Blinde und Sehbehinderte aufgenommen werden.

Die Blinden- und sehbehindertenverbände haben eine bundesweit erreichbare Rufnummer eingerichtet, über die blinde und sehbehinderte Menschen, so wie deren Angehörige mit den notwendigen Informationen versorgt werden.

tel: 01805 666 456

Eine Vielzahl von wichtigen Informationen stellt der deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) auf seiner Website bereit.
<a href="http://Hier gehts zum Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband

Fragen können auch direkt an mich gestellt werden unter:
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